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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mietbedingungen

  1. Der Vermieter überläßt dem Mieter die aufgeführten Gegenstände mietweise. Mit dem Empfang des Mietobjektes erkennt der Mieter dessen ordnungsgemäßenund vertragsgemäßen Zustand an.
  2. Der Mieter haftet dafür, dass der Mietgegenstand im gleichen Zustand wiebei Vertragsabschluß dem Vermieter zurückgegeben wird. Der Mieter trägt dieGefahr für Beschädigung und Untergang des Mietobjektes, auch für Zufall undhöhere Gewalt.
  3. Die Benutzung der Maschinen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung desVermieters wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; insbesondere geltendie §§ 536 bis 539 des BGB nicht, auch übernimmt der Vermieter keinerleiVerantwortung dafür, dass das Mietobjekt zur Ausführung der vom Mietervorgesehenen Arbeiten geeignet ist. Ansprüche des Mieters oder Dritter anläßlichder Verwendung des Mietobjektes sind ausgeschlossen.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, eine Beschädigung des Mietobjektes dem Vermieterunverzüglich anzuzeigen. Das Mietobjekt darf weder vom Mieter noch von drittenPersonen geöffnet oder repariert werden.Sämtliche Reparaturarbeiten sind auf Kosten des Mieters nur vom Vermieter odervon diesem beauftragte Personen oder Firmen auszuführen; der Vermieter behältsich vor, unter Belastung des Mieters mit den notwendigen Reparaturkosten einanderes, entsprechendes Mietobjekt dem Mieter zur Verfügung zu stellen.Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebensowenig von der Zahlung derMiete befreit, wie beim Verlust des Mietobjektes.
  5. Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche desVermieters bei Rückgabe des Mietgegenstandes erstattet. Die Höheder Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
  6. Der Mieter ist verpflichtet, am vereinbarten Tage den Mietgegenstand dem Vermieter zurückzugeben, Mietzeit für einen Tag = 24 Stunden.
  7. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einenunsachgemäßen Gebrauch von dem Mietobjekt macht, es Dritten ohne schriftlicheZustimmung des Vermieters überläßt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicherAufforderung zur Zahlung innerhalb 24 Stunden nicht bezahlt. Bei Beendigung des Mietvertrages oder im Falle der fristlosen Kündigung hat derVermieter das Recht, unter Ausschluß jedweden Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht auf Kosten des Mieters das Mietobjekt abzuholen.
  8. Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann das Mietobjekt unter Verrechnung einer angemessenen Gebühr dem Mieter zugestellt und wieder abgeholt werden. Lieferung und Rücktransport erfolgen in jedem Fallauf die Gefahr des Mieters.
  9. Der Mietpreis soll grundsätzlich im Voraus entrichtet werden. Wird lediglich eine Kaution gezahlt, so wird diese bei Rückgabe der Maschinen auf den Mietzins verrechnet. Ein überstehender Betrag wird sofort fällig. Wird ein Restbetrag nichtsofort gezahlt, so ist er ab Rückgabe der Maschinen und Abrechnung der Mietkosten mit 4% über dem Diskontsatz zu verzinsen. Für jede Mahnung sind € 5,- Mahnkosten zu entrichten. Nach der Mahnung wirdsofort das Mahnverfahren eingeleitet. Der Mieter versichert ausdrücklich, dass er unter der angegebenen Adresse wohnt und erreichbar ist. An diese Adresse zugehende Schreiben muss er sich zurechnenlassen. Eine Adressenänderung ist umgehend dem Vermieter mitzuteilen.
  10. Der Mieter versichert ausdrücklich, dass er über genügend Barmittel zur Zahlung des Mietpreises verfügt. Er versichert weiter, dass er in den letzten zwei Jahren keine eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisseabgegeben hat. Ihm ist mitgeteilt worden, dass bei einer unsicheren Einkommens-und Vermögenslage in seiner Person, eine Vermietung nicht vorgenommen worden wäre. Sollte sich nachträglich eine unrichtige Angabe des Mieters in dieserBeziehung herausstellen, wird in jedem Fall eine Betrugsanzeige erstattet.
  11. Mündliche Nebenreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden. Sollten einzelne Punkte dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach Maßgabe der übrigen Vorschriften aufrecht erhalten.
  12. Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz des Vermieters.

Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Unsere Angebote sind grundsätzlich inkl. Mehrwertsteuer. Mündliche Angabenüber Ausführung, Abmessung usw. bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle mündlichen und telefonischen Abmachungen von seiten des Bestellers bedürfen, um bindend zu sein, dessen schriftliche Bestätigung. Durch Erteilung des Auftrages gelten unsere Lieferbedingungen als vom Besteller anerkannt. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit. Ergeben sich hiergegen später begründete Bedenken, so können wir die Erfüllung des Vertrages von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. Tritt der Besteller vom erteilten Auftrag zurück, so hat er uns die entstandenen Kosten sowie Gewinnausfall zu erstatten. Die angebotenen bzw. bestätigten Preise sind inkl. Mehrwertsteuer. Sie verstehen sich, wenn nicht anders vereinbartgrundsätzlich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  3. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig. Teilreklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Gesamtbetrages. Für die Güte und Beschaffenheit der gelieferten Ware gilt jeweils die Gewährleistung des Herstellers; sie tritt bei Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ein.
  4. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGBmit nachfolgenden Einschränkungen: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer gegenwärtig und künftigen Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Dies gilt auch im Falle der Verarbeitung und des Weiterverkaufs. Bei Wechseln und Schecks gilt die Zahlungerst als am Tage der Einlösung erfolgt. Mit der vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an den unter Eigentumsvorbehalt gekauften Waren ohne weiteres auf den Käufer über. Der Käufer darf die gelieferte Ware oder die aus ihrer Verarbeitung entstandenen neuen Gegenstände nur nach Begleichung des Kaufpreises weiterveräußern. Er darf die Ware weder verschenken,verpfänden noch sicherungsübereignen. Bei Weiterveräußerung vor Bezahlung des Kaufpreises, die unserer Zustimmung bedarf, tritt der Käufer hiermit die ihm gegen den Drittschuldner zustehende Forderung bereits jetzt an uns ab. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen bekanntzugeben und den Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Im Falle der Umarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu einer neuen Sache ist Eigentumserwerb nach § 95l BGB für den Käufer solange ausgeschlossen, als unsere Forderung noch nicht bezahlt ist. Die gelieferten Waren können in keinem Fall wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes oder einer einheitlichen Sache werden. Wir sind jederzeit berechtigt, die Waren aus den Gebäuden des Käufers oder wo sie eingebaut sind zu entfernen und zurückzuholen, wenn Zahlungsverzug des Käufers vorliegt. Der Käufer ist verpflichtet, Pfändungen und Abtretungen in unser Eigentum uns schriftlich anzuzeigen und den Pfändungsgläubiger bzw. Drittschuldner von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
  5. Der Kaufpreis ist bei Übergabe der Ware zu zahlen. Sollte lediglich eine Kaution gezahlt werden, wird diese spätestens beim vereinbarten Termin mit dem Kaufpreis verrechnet. Ein überstehender Betrag ist sofort fällig. Wird der Restbetrag nicht sofort gezahlt, ist er ab dem vereinbarten Termin mit 4% über dem jeweiligen Diskontsatz zu verzinsen. Für jede Mahnung werden € 5,- Kosten berechnet. Nach der ersten erfolglosen Mahnung wird das Mahnverfahren eingeleitet. Der Käufer versichert, dass er unter der angegebenen Adresse wohnt und erreichbar ist. An diese Adresse gerichtete Schreiben gelten, sofern deren ordnungsgemäße Absendung nachgewiesen wird, als zugegangen. Eine Adressenänderung ist bis zum vollständigen Ausgleich des Kaufpreises sofort mitzuteilen.
  6. Der Käufer versichert ausdrücklich, dass er über genügend Barmittel zur Zahlung des Kaufpreises verfügt. Er versichert weiter, dass er in den letzten zwei Jahren keine eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat. Ihm ist mitgeteilt worden, dass bei einer unsicheren Einkommens- und Vermögenslage in seiner Person, ein Verkauf und Lieferung nicht vorgenommen worden wäre. Sollte sich nachträglich eine unrichtige Angabe des Käufers in dieser Beziehung herausstellen, wird in jedem Fall eine Betrugsanzeige erstattet.
  7. Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz des Lieferers. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen im übrigen verbindlich.